Schaffung von niederschwelligen Wohnangeboten für obdachlose Menschen im Kanton Zug

Obdachlose Personen erhalten niederschwellig und unbürokratisch Zugang zu Wohnraum ohne vorgängig ein Stufenprogramm zur Erlangung der Wohnfähigkeit durchlaufen zu müssen. Das selbständige Wohnen ist Ausgangspunkt für weitere Entwicklungen und nicht Ergebnis eines längeren Hilfeprozesses.

Brauchen Sie Hilfe?

Zielgruppe

Obdachlose und wohnungslose Menschen, die keinen Zugang zu Notunterkünften der Gemeinden haben.

Angebot

  • Bereitstellung eines Zimmers in Ein- oder Mehrzimmerwohnung in einer Gemeinde im Kanton Zug
  • Grundreinigung der Wohnung durch eine Mitarbeitende des Vereins EBfO
  • Bei Bedarf: Unterstützung der BewohnerInnen in verschiedenen Lebensbereichen (Administration, Gesundheit, Kontakt mit Ämtern etc.)

Aufnahmekriterien

  • Bestehende Obdachlosigkeit
  • Minimale Wohnkompetenz bzw. Wohnfähigkeit
  • Bereitschaft zur Anpassung an die geltende Hausordnung
    und die üblichen Regeln im Umgang mit Nachbarn.

 

Die Aufenthaltsdauer ist unbeschränkt.
Es gibt keinen Veränderungszwang.

Interessiert am Angebot

Obdachlose Menschen, welche an unserem Angebot interessiert sind und unsere Aufnahmekriterien erfüllen, melden sich bitte unter der E-Mailadresse kontakt@ebfo.ch
oder unter Tel. 041 726 47 04.

Betreuung

Die Betreuung erfolgt durch eine Fachperson des Vereins EBfO. Sie beinhaltet die allgemeine Wohnbegleitung und (auf Wunsch und bei Bedarf) eine  Unterstützung und Beratung zu Lebenshilfe und Lebensfragen.

Finanzierung

Die Bewohnerinnen und Bewohner finanzieren die Mietkosten subsidiär aus Leistungen der Sozialhilfe oder aus eigenen Mitteln (Erwerbseinkommen, Renten, usw).

Können die Mietkosten anfänglich nicht über Eigenmittel oder Sozialhilfeleistungen gedeckt werden, kann der Verein EBfO vorübergehend die Finanzierung aus Mitteln des Vereins übernehmen.